und vermitteln Übersetzungen für andere Sprachen (z.B. Russisch, Moldawisch, Ukrainisch).
Dazu zählen beglaubigte Übersetzungen für behördliche, gerichtliche und berufliche Zwecke. Dabei wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung bescheinigt.
Als allgemein beeidigte Dolmetscherin und ermächtigte Übersetzerin für die rumänische Sprache ist die Inhaberin des Übersetzungsdienstes befugt, Ihnen beglaubigte Übersetzungen aller Art zu erstellen (mit oder ohne notarieller Beglaubigung und Haager Apostille) :
• Urkunden aller Art (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden)